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Beim Aufbau unseres Curriculums ist es uns wichtig, zunächst ein Fundament in der systemischen Psychotherapie mit praktisch umsetzbaren Interventionen zu schaffen und Sie gut darin zu begleiten, wie systemische Therapie in klinischen Kontexten angewendet werden kann.
Nachdem so Sicherheiten, Orientierung und Fundierung vermittelt wurden, erweitern wir das Curriculum um eine grundlegende Ausbildung in lösungsfokussierten therapeutischen Handeln und Denken.
Im letzten Drittel der Ausbildung werden hypnosystemische Ansätze, die narrative Therapie sowie emotionsfokussierte Interventionen dort, wo sich ihre Wirksamkeit bewährt hat, in Grundzügen vermittelt. Zudem werden prüfungsvorbereitend psychodynamische und verhaltenstherapeutische Grundlagen gelehrt.
Uns ist daran gelegen, Respekt und Interesse gegenüber den anderen therapeutischen Schulen zu vermitteln und zu wecken. Gleichwohl halten wir es für notwendig, die theoretischen Modelle und Methoden anderer psychotherapeutischer Ansätze nicht wahllos, sondern hypothesengeleitet und im Rahmen einer überlegten Behandlungsplanung, sozusagen Methoden integrierend, einsetzen zu lernen.
Entsprechend der staatlichen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung des Psychotherapeutengesetzes von 1998 umfasst die Ausbildung insgesamt 4200 Stunden und setzt sich verpflichtend aus folgenden „Bausteinen“ zusammen:
Theoretischer Unterricht – die Seminare (600 Std.)
Die theoretische Ausbildung findet meist in zweitägigen Blockseminaren (freitags und samstags) statt. Über die Seminare werden – wie es die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten vorsieht – in insg. 600 Stunden Grundkenntnisse, im Schwerpunkt aber die vertiefte Ausbildung, vermittelt, was sich in unseren Curricula widerspiegelt.
Auswahl der Dozent:innen
Bei der Auswahl unserer Dozentinnen und Dozenten achten wir darauf, dass diese sich auf aktuelle Forschung beziehen und gleichzeitig über reichhaltige praktische Erfahrungen in Psychotherapie verfügen. Entsprechend abwechslungsreich sind die Seminare bezüglich der Vermittlung des notwendigen theoretischen Hintergrundes zusammengesetzt, deren praktische Umsetzung in die psychotherapeutische Arbeit über (Modell-)Rollenspiele, praktische Übungen, Videodemonstrationen und weiterführende Aufgaben für die Regionalen Kleingruppen begleitet und angeleitet werden.
Ergänzungsqualifikationen
Im Rahmen unserer Ausbildung haben Sie ohne Mehrkosten die Möglichkeit, Ergänzungsqualifikationen z.B. für die Abrechnungsmöglichkeit von Entspannungstraining, Gruppentherapie, sowie in andere Verfahren wie Verhaltenstherapie und Hypnotherapie und Lösungsfokussierte Beratung eingeführt zu werden.
Im Rahmen einer lehrgangsübergreifenden offenen Seminarreihe bieten wir zusätzliche Seminare an, die ohne Mehrkosten nach Interesse besucht werden können.
Selbsterfahrung in der Gruppe (120 Std.)
Die im Rahmen der Ausbildung vorgesehenen 120 Stunden Selbsterfahrung finden im geschützten Rahmen der eigenen Ausbildungsgruppe statt. Ein Teil der Selbsterfahrung findet mit der gesamten Gruppe statt, die dann durch zwei Selbsterfahrungsanleiter und -anleiterinnen begleitet wird. Die Gruppe fährt hierzu im Verlauf der drei Jahre einige Male in ein externes Tagungshaus, so dass die Gruppe auch eine nette Zeit, mal entfernt vom alltäglichen Trubel, verleben kann. Der andere Teil der Selbsterfahrung findet in Kleingruppen statt und zeichnet sich durch eine stärkere Prozessorientierung aus.
Typische Themen der Selbsterfahrung sind z.B.:
Praktische Tätigkeit 1 (1.200 Std.) und Praktische Tätigkeit 2 (600 Std.)
Die Praktische Tätigkeit 1 (PT1) wird häufig auch „das Klinikjahr“ genannt. Für die PT 1 müssen 1.200 Stunden über wenigstens ein Jahr verteilt an einer psychiatrischen Klinik abgeleistet werden, die zur ärztlichen Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie ermächtigt ist.
Allein aufgrund unseres Trägers, der Akademie Psychiatrie und Psychotherapie, ein Klinikverbund, der die ärztliche Fort- und Weiterbildung in Ostwestfalen-Lippe organisiert, hat das Ausbildungszentrum OWL eine Vielzahl an Kooperationen mit Kliniken in Ostwestfalen, aber auch in anderen Regionen der Bundesrepublik.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, mit Kliniken zu kooperieren, die zumindest eine Grundvergütung für die Praktische Tätigkeit anbieten. Diese liegt zurzeit bei unseren Kooperationskliniken im Durchschnitt bei 1.200 Euro monatlich.
Die 600 Stunden für die Praktische Tätigkeit 2 (PT2) können bei jeder von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung mit einem Versorgungsauftrag für Psychotherapie durchgeführt werden. Konkret wären das neben den Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie auch psychosomatische Kliniken, die Psychotherapeutische Ambulanz unseres Ausbildungszentrums, kooperierende Praxen von Psychologischen oder Ärztlichen Psychotherapeut:innen, Kliniken zur Behandlung von Suchterkrankungen u.a.
Als DGVT Institut haben wir die Möglichkeit, die Praktischen Tätigkeiten durch regelmäßige Supervision zu begleiten, ohne dass für Sie Zusatzkosten entstehen.
Sollten Sie die PT1 oder PT2 im Rahmen Ihres Angestelltenverhältnisses absolvieren wollen, sind sich aber unsicher, ob Ihre Klinik die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen erfüllt, können wir das gerne für Sie überprüfen.
Praktische Ausbildung (600 Std. Patient:innenbehandlung) / optionale Erweiterung um bis zu 200 Std. möglich
Die „Praktische Ausbildung“, also die ambulante Psychotherapie, meint die selbstständige psychotherapeutische Behandlung von Patientinnen und Patienten unter regelmäßiger Supervision.
Die ambulanten psychotherapeutischen Sitzungen finden für gewöhnlich in der Psychotherapeutischen Ambulanz unseres Ausbildungszentrums statt. Sollte Ihr Wohnort weiter entfernt liegen, können Sie die Psychotherapien auch, nach Absprache, in einer mit uns kooperierenden Lehrpraxis anbieten.
Das Gesetz sieht die Durchführung von 600 Behandlungsstunden vor. Ein Spielraum ergibt sich dadurch, dass bis zu 200 Behandlungsstunden aus stationärer psychotherapeutischer Tätigkeit angerechnet werden können. Andererseits können auch mehr als 600 Therapiestunden gegeben werden, da die Länge der Therapien nicht exakt planbar ist und aus ethischen Gründen die Behandlungen nicht abgebrochen werden dürfen, nur weil die vorgeschriebenen 600 Stunden erreicht sind.
Für die Durchführung der ambulanten Psychotherapien erhalten Sie von uns ein Honorar.
Supervision (100 Std. in der Gruppe, 50 Std. einzeln)
Die 150 Stunden Supervision sollen die von Ihnen durchgeführten psychotherapeutischen Behandlungen so begleiten, dass im Durchschnitt jede vierte Sitzung supervidiert wird.
In einer durchschnittlich aus vier Personen bestehenden Kleingruppe finden 100 der Supervisionsstunden, weitere 50 dann in Einzelsupervision statt. Beide Settings, die Einzel- wie die Gruppensupervision haben ihre Vorteile. Im Rahmen der Gruppensupervision profitieren Sie nicht nur vom Supervisor / der Supervisorin, sondern auch von den Erfahrungen und Anliegen der anderen Gruppenmitglieder. Die Einzelsupervision dagegen erlaubt häufig einen noch differenzierteren Blick auf den persönlichen Stil und individuelle Herausforderungen bei der therapeutischen Arbeit.
930 Std. »Ergänzendes Studium / Freie Spitze« aus zusätzlichen Stunden in einem der anderen Bausteine
Die „Freie Spitze“ erlaubt einen Spielraum an auszuwählenden Ausbildungsinhalten, da diese in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nicht weiter festgeschrieben wurden. 930 Stunden „Freie Spitze“ hören sich zunächst erschlagend viel an. Tatsächlich aber stellen sie keine große Belastung, eigentlich eher das Gegenteil, dar. Im Rahmen unserer DGVT-Ausbildung liegt uns das selbständige Lernen im Rahmen von angeleiteten sogenannten Regionalen Arbeitsgruppen am Herzen. Die Regionalen Arbeitsgruppen bilden sich aus dem jeweiligen Lehrgang heraus und bestehen aus drei bis fünf Personen. Diese Arbeitsgruppen decken mit insg. 500 Stunden bereits den größten Teil der „Freien Spitze“ ab. Die Arbeit in den Regionalen Arbeitsgruppen in Form von kollegialer Intervision, Vor- und Nachbereitung der Seminare, Übung von therapeutischen Techniken in Rollenspielen etc. wird von den Ausbildungsteilnehmer:innen als entlastend, unterstützend und motivierend beschrieben.
Die übrigen 430 Stunden „Freie Spitze“ füllen sich sozusagen automatisch über:
*Von sechs Patient:innenbehandlungen sind schriftliche Falldokumentationen zu erstellen.
Im Rahmen der Praktischen Ausbildung müssen Sie nach dem Psychotherapeutengesetz mindestens 600 ambulante Psychotherapiestunden unter Supervision durchführen, dürften aber bis zu 800 Stunden anbieten und bei uns erwirtschaften können.
Die Ausbildungsgebühren werden über drei Jahre, vierteljährlich, eingezogen. Darin sind alle Kosten für die Theorieseminare, die Selbsterfahrung (außer Unterkunft im Tagungshaus), die 100 Stunden Gruppensupervision, Unterrichtsmaterialien, Lehrbücher und die Abschlussprüfung. Hinzu kommen dann noch Honorar für die 50 Stunden Einzelsupervision, die Sie direkt an Ihre:n Supervisor:in zahlen. Individuelle finanzielle Planungen und Informationen über Bildungskredite, BAföG etc. lassen sich am besten im persönlichen Gespräch austauschen. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Dann können wir gerne einen persönlichen Informationstermin vereinbaren.
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